§ 1    Geltungsbereich

1.1 Unsere AGB gelten für die Erbringung von Reparaturleistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.

1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Reparaturleistungen vorbehaltslos ausführen.

1.3 Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

Verbraucher gem. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer gem. § 310 Abs. 1 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

§ 2    Angebot, Vertragsabschluss und Angebotsunterlagen

2.1 Der Auftrag des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Werkes bzw. Erbringung der Werkleistung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.

2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2.3 Sollte sich bei Ausführung der Reparatur ergeben, dass die Ausführung geringfügiger zusätzlicher Arbeiten sinnvoll ist, insbesondere wenn nur so die Gebrauchsfähigkeit des Gegenstandes erreicht werden kann, sind wir zu deren Ausführung auf Rechnung des Auftraggebers berechtigt.

§ 3    Ausführung von Reparaturen im Gewährleistungs- oder Garantiefall

3.1 Übergibt der Auftraggeber uns ein bei uns gekauften Lautsprecher unter Berufung auf einen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch, so sind wir zur Prüfung berechtigt, ob die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch gegeben sind. Sind die Voraussetzungen gegeben, gelten die Bestimmungen über die Gewährleistung oder die Garantie aus unseren Allgemeinen Lieferbedingungen. Liegen die Voraussetzungen für eine Gewährleistung oder Garantie nach unserer Prüfung nicht vor, so teilen wir das dem Auftraggeber mit. Die Reparatur wird in diesem Fall nur dann ausgeführt, wenn der Auftraggeber einen Auftrag zur Durchführung einer kostenpflichtigen Reparatur erteilt.

3.2 Erteilt uns der Auftraggeber den Auftrag zur kostenpflichtigen Reparatur innerhalb von 10 Tagen nicht, ist er verpflichtet, das Gerät abzuholen. Insoweit gelten die Bestimmungen über die Abholung der Geräte nach Durchführung der Reparatur entsprechend.

§ 4    Abholung und Aufbewahrung von Reparaturgegenständen

4.1 Die Aushändigung des Reparaturgegenstands kann nur gegen Vorlage des Reparaturauftrags erfolgen. An den Reparaturgegenständen haben wir ein Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB. Die Herausgabe des Reparaturgegenstands ist daher von der vollständigen Zahlung der Reparaturrechnung abhängig. Besteht ein solches Pfandrecht nicht, weil der Auftraggeber nicht Eigentümer des Reparaturgegenstands ist, besteht ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Zahlung unserer Reparaturrechnung.

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand innerhalb von 3 Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung der Reparatur abzuholen Mit Ablauf dieser Frist geht die Gefahr in Bezug auf die weitere Verwahrung des Gegenstands durch uns auf den Auftraggeber über. Außerdem sind wir berechtigt, die durch die weitere Aufbewahrung des Gegenstandes entstehenden Kosten zu berechnen. Nach Ablauf von weiteren 2 Monaten sind wir berechtigt, den Reparaturgegenstand im Wege des Pfandverkaufs zu verwerten.

4.3 Für die Aufbewahrung und Lagerung von nicht abgeholten Reparaturen können ab der 4 Wochen Lagerkosten erhoben werden

§ 5    Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Maßgeblich ist der vereinbarte Preis. Verbindliche Preisangaben erfolgen in der Regel aufgrund eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem sämtliche Angaben und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Materialien im Einzelnen unter Angabe des Preises aufzuführen sind. Wir sind an einen solchen Kostenvoranschlag gebunden, wenn uns der Auftrag innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Kostenvoranschlages vom Auftraggeber erteilt wird.

5.2 Die Vergütung ist nach Beendigung der Leistung und nach Rechnungserteilung sofort und ohne Skontoabzug zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

5.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 6    Leistungszeit

Sind von uns Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.

§ 7    Haftung für Mängel

7.1 Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.

7.2 Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

7.3 Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.

§ 8    Haftung für Schäden

8.1 Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

8.2 Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

8.3 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes.

8.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9    Versand

9.1 Alle Fracht-, Frachtneben- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. 

9.2 Für eingesandte/überbrachte Geräte geht die Gefahr auf die Lautsprecher Manufaktur GmbH über, sobald diese Geräte bei der Lautsprecher Manufaktur GmbH eingehen ist. 

9.3 Bei Rückgabe der Geräte geht die Gefahr mit Aushändigung an den Kunden auf diesen über. Bei Versand per Post oder Fracht geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn und sobald das Gerät einem Spediteur/Frachtführer übergeben worden ist oder das Betriebsgelände von der Lautsprecher Manufaktur anderweitig verlassen hat. 

9.4 Die Lautsprecher Manufaktur GmbH wählt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes Versandwege, Spediteure und Frachtführer für den Rückversand der Geräte aus. Es ist Sache des Kunden, etwaige Transportschäden und dabei einzuhaltende Fristen selbst zu beachten und geltend zu machen. 

9.5 Werden Geräte an Lautsprecher Manufaktur GmbH übergeben oder übersandt, erfolgt der Rückversand von der Lautsprecher Manufaktur GmbH wenn nicht anders vereinbart, in der gleichen Verpackung.

§ 10    Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Erfüllung des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in 4 Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB

§ 11    Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 12    Rechtswahl - Gerichtsstand

12.1 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

 

Stand: Juni 2020

 

 

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